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Gemeinde Limbach

Alte Schulgasse 1
08491 Limbach

(03765 ) 34307

E-Mail:
Homepage: www.limbach-vogtland.de


Aktuelle Meldungen

Änderung Straßenbeleuchtungszeiten

(04. 08. 2022)

Information an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Limbach und seiner Ortsteile

 

Die Gemeinde Limbach hat in der Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2022 beschlossen die Straßenbeleuchtungszeiten in allen Ortsteilen zu ändern.

In Folge der gestiegenen Energiekosten wird die Straßenbeleuchtung täglich nur noch bis 24.00 Uhr eingeschaltet bleiben und erst wieder ab 4.30 Uhr zuschalten.

 

Wir hoffen auf ihr Verständnis.

Gemeinde Limbach

Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung bzw. Übermittlung personenbezogener Daten

(01. 04. 2018)

Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung bzw. Übermittlung personenbezogener Daten

Jeder Einwohner hat nach dem Bundesmeldegesetz, gültig seit dem 01.11.2015, das Recht, der Veröffentlichung oder Übermittlung seiner Daten zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht betrifft im Einzelnen vier Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes:

 

1. Datenübermittlung an öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)

In dieser Bestimmung ist festgelegt, wenn ein Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige hat, die keiner oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des Mitgliedes folgende Daten seiner Familien-angehörigen übermitteln:

Familienname, Vorname, Geburtstag, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Auskunftssperren, Sterbetag.

 

Familienangehörige im Sinne dieser Bestimmung sind der Ehegatte, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Wenn also z.B. die Ehefrau der evangelischen Kirche angehört und der Ehegatte ist konfessionell nicht gebunden, dann darf die Meldebehörde an die evang. Kirche die vorgenannten Daten des Ehemannes übermitteln. Gleiches gilt auch, wenn z.B. die Ehepartner unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Religionen angehören.

 

2. Auskunft an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (§ 50 Abs. 1 BMG)

Übermittelt werden dürfen: Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift

 

3. Datenübermittlungen an Presse, Rundfunk und andere Medien bei Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2)

d.h. beim 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende;

Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

 

Übermittelt werden dürfen: Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, Datum und Art des Jubiläums

 

4. Datenübermittlung zum Zweck der Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 3 BMG)

Übermittelt werden dürfen: Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften

Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.

 

Die Erklärung des Widerspruchs gegen die vorgenannten Übermittlungen ist für den Betroffenen gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt.

 

Zur Wahrung des Rechts auf Widerspruch gegen die Veröffentlichung bzw. Übermittlung personengebundener Daten hält man beim Einwohnermeldeamt – Stadt Netzschau, Markt 12, 08491 Netzschkau oder über unsere Website: www.netzschkau.de entsprechende Antragsformulare bereit.

 

Nach der Bearbeitung erhalten die betroffen Bürger eine bestätigte Ausfertigung ihres Antrages ausgehändigt.

 

Pass- und Meldewesen

An alle Grundstückseigentümer der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau-Limbach!

(01. 01. 2018)

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

 

wir hatten bereits in der Dezember- Ausgabe 2016 unseres Stadtanzeigers darauf hingewiesen, dass im Jahr 2017 letztmalig die Grundsteuerbescheide versendet werden.

 

Das heißt, wenn sich keine Änderungen Ihrer persönlichen Daten oder Besitzverhältnisse, der Hebesätze und Besteuerungsgrundlagen ergeben haben, so behält Ihr letzter Grundsteuerbescheid auch weiterhin seine Gültigkeit und gilt mit der nachfolgenden Bekanntmachung als zugestellt.

 

Bei allen Zahlungspflichtigen, welche uns bereits ein Lastschriftmandat übergeben haben, werden die Raten gemäß Fälligkeit weiterhin, wie gewohnt, abgebucht.

 

Sollten Sie bisher die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen selbst durchgeführt haben, so möchten wir Ihnen den Service des Lastschrifteinzuges gerne nochmals anbieten.

 

Das Formular zum SEPA-Mandat finden Sie auf unserer Homepage unter www.netzschkau.de – Amt 24 - Formulare -Lastschriftmandat SEPA für Netzschkau und Lastschriftmandat SEPA für Limbach. Selbstverständlich können Sie die Formulare auch gerne in der Kämmerei persönlich abholen oder wir senden Ihnen diese zu. Bei Rückfragen erreichen sie uns unter Telefon Nr. 03765/ 390126 oder 39010.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Mike Purfürst

Bürgermeister

der Stadt Netzschkau

Bernd Damisch
Bürgermeister
der Gemeinde Limbach

Amtsblatt
 

Die Amtsblätter der Gemeinde Limbach finden Sie hier.

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Wir informieren Sie über alle aktuellen und wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde.

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