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An alle Grundstückseigentümer - Grundsteuer 2025

Limbach, den 12.​12.​2024

An alle Grundstückseigentümer der Stadt Netzschkau und Gemeinde Limbach

 

Grundsteuer 2025 - Bitte keine Zahlung ohne Bescheid !!!!!!!!!!!!!!!!

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid !!!!!!!!!!!!!!!!

 

Ab dem Jahr 2025 müssen die Grundsteuerbescheide den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst werden. Alle Bescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit.

 

Jeder Grundstückseigentümer erhält von der Kommune einen neuen Grundsteuerbescheid, auf der Grundlage der Messbetragsbescheide, welche dem Eigentümer vom Finanzamt zugegangen sind.

 

Was ist vom Grundstückseigentümer zu tun?

 

  • Haben Sie der Kommune ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so prüfen Sie auf dem „neuen Bescheid“ für 2025, ob die für die Lastschrift von Ihnen angegebene Bankverbindung noch gültig ist. Dann wird Ihre Grundsteuer zu den Fälligkeiten, wie gewohnt, eingezogen.

 

  • Teilt sich Ihre Grundsteuer zukünftig in Messbeträge der Grundsteuer A und B auf (getrennte Bescheide), so muss für die bisher noch nicht veranlagte Steuerart ein neues Lastschriftmandat an die Stadt erteilt werden.

 

  • Haben Sie bei Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag eingerichtet, so ändern Sie diesen bitte rechtzeitig!

 

 

Möchten Sie sich noch kurzfristig für die Erteilung eines Lastschriftmandates entscheiden, so finden Sie das Antragsformular auf unserer Homepage www.limbach-vogtland.de unter Verwaltung - Formulare oder Sie sprechen die Mitarbeiterin in der Kämmerei direkt an (Frau Schmidt unter 34307 oder unter 390129).

 
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Die Amtsblätter der Gemeinde Limbach finden Sie hier.

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